Schulungsmaßnahmen und Selbsthilfe
Von zunehmender Bedeutung werden in Zukunft Schulungsmaßnahmen für Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen sein. Inhalte von Schulungen sind die Vermittlung von Grundlagen der Erkrankung (Physiologie und Pathophysiologie der nächtlichen Atmung, Entstehung der obstruktiven und zentralen Apnoe), Darstellung der Prinzipien der nicht apparativen und der apparativen Therapie, Möglichkeiten der Selbsthilfe durch Einhaltung einer ausreichenden Schlafhygiene und Verzicht auf problematische Genussmittel, Vermittlung von Optionen zur Gewichtsreduktion und Umgang mit den Therapiegeräten, wobei insbesondere das Verständnis der Gerätefunktion, die Bedienung, Reinigung und Pflege sowie Maskenkunde von Bedeutung sind.
Die Kontrolle der Therapie und des Therapieerfolgs lässt sich zunächst klinisch recht gut erfassen: ein Patient, der die Behandlung akzeptiert und von ihr gut profitiert, wird die Therapie regelmäßig anwenden und Probleme mit der Therapie unmittelbar klären. Ein Patient mit geringer Motivation wird die Behandlung nicht oder nur zeitweise anwenden, insbesondere wenn Probleme oder Unannehmlichkeiten mit der Maske oder dem Therapiegerät auftreten. Als Maß der Therapietreue kann hier die Anzahl der Betriebsstunden des Therapiegerätes herangezogen werden, bei guter Akzeptanz der Behandlung werden mindestens 5 bis 6 Betriebsstunden pro Nacht erwartet. Somit bedeutet die Therapiekontrolle zunächst die Kontaktaufnahme mit dem Patienten zeitnahe zur Einleitung der Therapie mit gezieltem Erfragen von Problemen bezüglich der Therapie. Die Zeiträume sollten anfangs engmaschig (Wochen) gewählt werden, da Probleme mit der Behandlung innerhalb kurzer Zeit nach Einleitung der Behandlung auftreten und Zeiträume einer suboptimalen Behandlung gar nicht erst entstehen sollen.
Nach den BUB-Richtlinien vom 11.11.2004 soll innerhalb der ersten 6 Monate nach Einleitung der Therapie eine Polygrafie mit zusätzlicher Registrierung des Maskendrucks durchgeführt werden. Diese Untersuchung lässt sich gut mit einer standardisierten Therapiekontrolle verbinden. Neben der geplanten Polygrafie erfolgen an diesem Termin eine Selbsteinschätzung der Vigilanz (EPSS), eine körperliche Untersuchung (Maskenbereich), eine Prüfung der Funktion von Therapiegerät und Maske, das Auslesen der Betriebsstunden des Therapiegerätes und eine Kontrolle des Körpergewichts. In Abhängigkeit von den erhaltenen Ergebnissen werden Korrekturen angebracht (Maskenwechsel, Luftbefeuchter etc.), bei Auffälligkeiten in der Polygrafie ist eine Kontrolle im Schlaflabor mit Korrektur der eingestellten Therapie erforderlich.
Die routinemäßige Durchführung einer Polygrafie oder einer Polysomnografie ist entsprechend den BUB-Richtlinien nach Durchführung der ersten Therapiekontrolle nicht notwendig. Vielmehr sollen die Untersuchungen beim Auftreten "schwerwiegender Therapieprobleme" gezielt eingesetzt werden. Dies wiederum setzt eine ständige Kontakthaltung mit dem Patienten voraus, ähnlich wie bei anderen chronischen Erkrankungen.
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